Direkt zum Inhalt

Einheitlicher Binnenmarkt

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der mit der EEA (Einheitliche Europäische Akte) geschaffene Art. 14 II EGV definiert den E. B. als einen „Raum ohne Binnengrenzen”, in welchem die vier sog. Grundfreiheiten (freier Verkehr von „Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital”) gewährleistet sind.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com