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- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 22.01.2016 - 14:18
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- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 06.11.2013 - 10:16
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale vom 07.04.2011 - 14:15
elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abk. ELStAM, §39e EStG; ursprünglich geplant sollte ab dem 1.1.2012 der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ersetzt werden. Wegen technischer Probleme wird dies jetzt voraussichtlich ab 2013 umgesetzt. Dabei werden die bisherigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beibehalten. Der Arbeitgeber ruft die ELStAM ab, speichert sie in seiner Lohnbuchführung und gibt elektronische Rückmeldungen. Die bislang für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten zuständigen Behörden liefern die weiteren benötigten Daten. Dies alles wird möglich durch die Steueridentifikationsnummer (IdNr.).
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