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Engpassplanung
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1. Unternehmensplanung: Ausrichtung des Gesamtplanes auf den Teilbereich, der den Engpass in der Unternehmung darstellt. (Ausgleichsgesetz der Planung).
2. Grenzkostenrechnung: Verfahren zur Bestimmung der Planbezugsgrößen unter Beachtung der Interdependenzen aller betrieblichen Teilpläne und damit des Engpasses (Minimumsektors). Die Beschäftigung der Kostenstelle wird aus dem Fertigungsprogrammplan abgeleitet; als Planbezugsgröße wird die unter Berücksichtigung aller möglichen Engpässe zu erwartende Durchschnittsproduktion in der Planperiode gewählt. Der Vorteil dieser Methode im Gegensatz zur Kapazitätsplanung liegt in der Einbettung in die betriebliche Gesamtplanung und damit der Berücksichtigung aller bekannten Engpässe.
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