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Entgelt-Tarifvertrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Tarifvertrag, der nicht zwischen der Bezahlung der Arbeiter (Lohn) und Angestellten (Gehalt) unterscheidet. Für vergleichbare Tätigkeiten wird gleiches Entgelt gezahlt. Erste Ansätze erfolgten Anfang der 1970er-Jahre in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, bes. aber 1987 in der Chemieindustrie.

    In Anbetracht der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung verstehen sich die Gewerkschaften zunehmend als Interessenvertretung der gesamten Arbeitnehmerschaft. Unterschiede zwischen den verschiedenen Mitarbeitergruppen sollen entsprechend aufgehoben werden: Neben einer Bezahlung nach einheitlichen Kriterien und im gleichen Rhythmus sind Unterschiede im Sozialversicherungsrecht (Arbeiterrentenversicherung/Angestelltenversicherung; Zwangsmitgliedschaft der Arbeiter) und im Kündigungsrecht (Kündigungsschutz) aufzuheben.

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