Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Entlehnung vom 08.06.2009 - 11:42

Entlehnung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Urheberrechts, der die Übernahme eines fremden Werks oder einzelner Teile davon in das eigene Werk bezeichnet. Auch die Übernahme kleiner Teile eines fremden Werks kann eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn dem entlehnten Teil schöpferische Eigentümlichkeit zukommt, es sei denn, es liegt ein zulässiges Zitat vor (§ 51 UrhG).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com