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Revision von Ermahnung vom 28.02.2013 - 14:29
Ermahnung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nicht formalisierte Missbilligung eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Es handelt sich um eine Vorstufe zur Abmahnung. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung bedarf es i.d.R. zumindest einer Abmahnung; eine oder mehrere Ermahnungen reichen nicht aus. Grund: Ermahnungen entfakten nicht die erforderliche Warnfunktion.
Abgrenzung: Abmahnung.
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