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Ermahnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    nicht formalisierte Missbilligung eines arbeitsvertragswidrigen Verhaltens. Es handelt sich um eine Vorstufe zur Abmahnung. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung bedarf es i.d.R. zumindest einer Abmahnung; eine oder mehrere Ermahnungen reichen nicht aus. Grund: Ermahnungen enthalten nicht die erforderliche Warnfunktion.

    Abgrenzung: Abmahnung.

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    Mindmap "Ermahnung"

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