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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Verwaltungsrecht:

    Schadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.

    II. Steuerrecht:

    Steuererstattungsanspruch, Steuervergütungsanspruch.

    III. Außenwirtschaftsrecht:

    Ausfuhrerstattung.

    IV. Sozialrecht:

    E. von Beiträgen in der Sozialversicherung (Beitragserstattung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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