Erstattung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsrecht
Schadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.
Steuerrecht
Steuererstattungsanspruch, Steuervergütungsanspruch.
Außenwirtschaftsrecht
Zollrecht
Erstattung = Rückzahlung der Gesamtheit oder eines Teils von entrichteten Einfuhrabgaben oder Ausfuhrabgaben, Art. 116 ff. UZK.
Sozialrecht
Erstattung von Beiträgen in der Sozialversicherung (Beitragserstattung).
Bücher
München, 2013, S. Vor Art. 235
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Betrieb
Betriebsstätte
Delegation
Dienstleistungen
Direktinvestition
Freihandelszone
Geschäftsfähigkeit
Kooperation
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Liquidität
Nichtigkeit
Stundung
Subsidiarität
Terms of Trade
Treuhänder
Verwaltung
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
nicht tarifäre Handelshemmnisse
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