Erstattung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsrecht
Schadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.
Steuerrecht
Steuererstattungsanspruch, Steuervergütungsanspruch.
Außenwirtschaftsrecht
Zollrecht
Erstattung = Rückzahlung der Gesamtheit oder eines Teils von entrichteten Einfuhrabgaben oder Ausfuhrabgaben, Art. 116 ff. UZK.
Sozialrecht
Erstattung von Beiträgen in der Sozialversicherung (Beitragserstattung).
Mindmap "Erstattung"
Hilfe zu diesem FeatureBücher
München, 2013, S. Vor Art. 235
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