Ausfuhrabgaben
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abgaben, insbesondere Zölle, die bei der Ausfuhr bestimmter Waren - zumeist Marktordnungswaren in Drittländer - aufgrund von Rechtsakten des Rates der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission erhoben werden. Ausfuhrabgaben sind für die heute seltenen Fälle vorgesehen, in denen das Preisniveau auf dem Weltmarkt höher ist als in der EU und ein Abfließen von Waren, die für die Versorgung der Mitgliedsstaaten benötigt werden, verhindert werden soll.
Vgl. auch Abschöpfung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Brexit
Dienstleistungen
Direktinvestition
Drittland
Embargo
Freihandelszone
Kooperation
Koordination
Liquidität
Migration
Sanktion
Sonderwirtschaftszone
Subsidiarität
Terms of Trade
Volatilität
Zahlungsbilanz
Zoll
internationale Arbeitsteilung
nicht tarifäre Handelshemmnisse
tarifäre Handelshemmnisse
eingehend
Ausfuhrabgaben
ausgehend
eingehend
Ausfuhrabgaben
ausgehend