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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Verwaltungsrecht
    2. Steuerrecht
    3. Außenwirtschaftsrecht
    4. Zollrecht
    5. Sozialrecht

    Verwaltungsrecht

    Schadensersatzanspruch der Behörde gegen einen Bediensteten der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Fehlbeträgen in öffentlichen Kassen oder Fehlbeständen in öffentlichen Lagern oder Depots gegen die verantwortlichen Personen.

    Steuerrecht

    Steuererstattungsanspruch, Steuervergütungsanspruch.

    Außenwirtschaftsrecht

    Ausfuhrerstattung.

    Zollrecht

    Erstattung = Rückzahlung der Gesamtheit oder eines Teils von entrichteten Einfuhrabgaben oder Ausfuhrabgaben, Art. 116 ff. UZK.

    Sozialrecht

    Erstattung von Beiträgen in der Sozialversicherung (Beitragserstattung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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