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Erstprämie
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Erstbeitrag; Prämie, deren Zahlung, sofern nicht vorläufige Deckungszusage erteilt oder Rückwärtsversicherung vereinbart ist, erst den Versicherungsschutz in Kraft setzt (materieller Versicherungsbeginn).
Wird die Erstprämie nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Versicherer nach § 37 VVG bei Eintritt eines Versicherungsfalls von der Leistungspflicht frei und berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Vgl. auch Folgeprämie.
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