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Erträgnisaufstellung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kostenpflichtige Zusatzleistung der Kreditinstitute, die nur auf Antrag erstellt wird. Als Ergänzung zur Jahressteuerbescheinigung gibt die Erträgnisauftsellung einen detaillierten Überblick über alle erzielten Kapitalerträge einschließlich der Herleitung der vorgenommenen Steuerabzüge bzw. der steuerlichen Entlastungen.

    Die Erträgnisaufstellung ist Grundlage für die Steuererklärung mittels der Anlage KAP.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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