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Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei einer Zwangsversteigerung wird das Eigentum mit dem Zuschlag übertragen, eine zusätzliche notarielle Beurkundung ist dann nicht mehr erforderlich. Deshalb erstellt auch das zuständige Amtsgericht eine Anzeige über Erwerbsvorgänge in Zwangsversteigerungsverfahren an das Finanzamt. Diese ersetzt die sonst übliche Veräußerungsanzeige. Aufgrund dieser Anzeige wird die Grunderwerbsteuer festgesetzt und nach deren Zahlung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Aus dieser Anzeige ist dann für die Finanzbehörde ersichtlich, ob der Zuschlag aufgrund der Abgabe eines Meistgebotes oder der Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot erfolgt ist.

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