Direkt zum Inhalt

Erwerbsunfähigkeitsrente

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für den Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit. Diese Rente wird nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2001 nicht mehr gewährt. Für diejenigen, die am 31.12.2000 einen Anspruch auf Erwerbunfähigkeitsrente hatten, besteht der Anspruch weiter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 44 SGB VI alter Fassung weiterhin vorliegen (§ 302 b SGB VI).

    Vgl. auch Rente wegen Erwerbsminderung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com