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Erwerbsunfähigkeitsrente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) für den Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit. Diese Rente wird nach der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ab 1.1.2001 nicht mehr gewährt. Für diejenigen, die am 31.12.2000 einen Anspruch auf Erwerbunfähigkeitsrente hatten, besteht der Anspruch weiter bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 44 SGB VI alter Fassung weiterhin vorliegen (§ 302 b SGB VI).

    Vgl. auch Rente wegen Erwerbsminderung.

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