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Revision von Etat vom 23.03.2010 - 12:13
Etat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Etat der öffentlichen Hand: Staatshaushalt.
Formen:
(1) Solletat: Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben;
(2) Istetat: nachträglicher Rechnungsabschluss.
Vgl. auch öffentlicher Haushalt, Bundeshaushalt, Budget, Haushaltsplan.
2. Etat einer Unternehmung: Finanzplan.
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