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EU-Staatsanwaltschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    abgek. EUStA, engl. European Public Prosecutor's Office (EPPO).

    Gründung, Rechtsgrundlagen: Die EU-Staatsanwaltschaft wurde im Herbst 2017 von 20 der 28 EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage des Art. 86 AEUV beschlossen und mit der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates v. 12.10.2017, ABl. EU 2017 Nr. L 283/1 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2017/1939/oj), umgesetzt. Der Aufbau der EUStA wird zwei bis drei Jahre dauern. Die EUStA wird voraussichtlich 2020 oder 2021 ihre Arbeit aufnehmen. Im August 2018 wurde die Teilnahme von Malta als 21. Mitgliedstaat beschlossen. Die neue niederländische Regierung hat die Teilnahme an der EuStA im Koalitionsvertrag festgehalten und wird der 22. Mitgliedstaat werden.

    Sitz: Die EUStA wird ihren Sitz in Luxemburg haben.

    Ziel: Die EUStA zielt auf die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität im Binnenmarkt, v.a. auf den Umsatzsteuerbetrug. Die EUStA wird als unabhängige, dezentrale Strafverfolgungsbehörde der EU für die Ermittlung, Verfolgung und Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts wie Betrug, Korruption oder grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug mit einem Schaden von mehr als 10 Mio. Euro zuständig sein. Zu diesem Zweck bekommen unabhängige EU-Staatsanwälte das Recht Klage in einem teilnehmenden Mitgliedstaat zu erheben. 21 Mitgliedstaaten nehmen an der EUStA teil: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Zypern. Die Niederlande haben die Teilnahme im Koalitionsvertrag festgelegt, aber noch nicht vollzogen. Nicht an der EUStA teilnehmen werden Dänemark, Irland, Schweden, Polen, Ungarn sowie das UK.
    Bewertung: Die EUStA ist ein neues, bedeutsames Integrationsprojekt der EU. Für die Bekämpfung des europaweiten Betrugs zu Lasten des EU-Haushalts arbeiten ab 2021  21 EU-Mitgliedstaaten enger mit der EUStA zusammen, um grenzüberschreitende Straftaten zu verfolgen. Bisherige Instrumente zur Strafverfolgung und Betrugsbekämpfung wie EUROJUST oder das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hatten zwar Erfolge, waren jedoch nicht mit den weitreichenden Kompetenzen der EUStA ausgestattet.

    Vgl. Krise der Europäischen Union, Kerneuropa, Europäische Union der verschiedenen Geschwindigkeiten.

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