Zitierfähige Version
- Revision von Europa-Abkommen vom 19.02.2018 - 16:12
- Revision von Europa-Abkommen vom 04.07.2017 - 17:20
- Revision von Europa-Abkommen vom 26.02.2013 - 11:28
- Revision von Europa-Abkommen vom 14.01.2013 - 15:34
- Revision von Europa-Abkommen vom 10.05.2010 - 16:59
- Revision von Europa-Abkommen vom 11.01.2010 - 12:58
- Revision von Europa-Abkommen vom 16.07.2009 - 17:05
- Revision von Europa-Abkommen vom 09.05.2008 - 14:59
Europa-Abkommen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Besondere Form von Assoziierungsabkommen der EU nach Maßgabe von Art. 310 EGV mit zehn mittel- und osteuropäischen Staaten.
2. Ratifizierung: Weil die E.-A. sich auch auf Regelungsbereiche erstrecken, die nicht in den Kompetenzrahmen der EU-Organe fallen, mussten die Abkommen zur Erlangung der Gültigkeit auch von jedem Mitgliedsland der EU ratifiziert werden. Wegen der Alleinzuständigkeit der EU in Handelsfragen wurde der handelspolitische Teil der E.-A. stets schon vor der mitgliedstaatlichen Ratifikation durch ein sog. Interimsabkommen in Kraft gesetzt, welches dann später durch die E.-A. abgelöst wurde.
3. Zweck der E.-A. war und ist es, den marktwirtschaftlichen Transformationsprozess in den betreffenden osteuropäischen Reformstaaten zu fördern und ihre Volkswirtschaften schrittweise an die EU heranzuführen.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon