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EWI

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Europäisches Währungsinstitut. 1. Gegenstand: Das EWI wurde mit Beginn der zweiten Stufe (1.1.1994) der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, Europäische Währungsunion (EWU)) in Frankfurt a.M. errichtet. Mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank (EZB) am 1.6.1998 wurde das EWI aufgelöst. Das EWI besaß eigene Rechtspersönlichkeit; seine Mitglieder waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten.

    2. Aufgaben und Befugnisse: Das EWI besaß keine geldpolitischen Steuerungsfunktionen. Nach seiner Errichtung hatte das EWI die operationellen Aufgaben des EFWZ (Europäischer Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit), insbesondere im Zusammenhang der Finanzierung und der Organisation von Devisenmarktinterventionen, sowie die Funktionen des Ausschusses der Gouverneure der EU-Zentralbanken übernommen.

    Hauptaufgaben: Überwachung des Funktionierens des EWS (Europäisches Währungssystem), Vorbereitung der späteren Währungsunion.

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