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Exporteurgarantie

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine Verpflichtungserklärung eines Exporteurs, mittels welcher dieser gegenüber einer kreditgebenden Bank den Nachweis der Vollständigkeit und Richtigkeit des Exportgeschäfts erbringt. Die Exporteurgarantie ist Voraussetzung für öffentlich geförderte Exportkredite. 

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