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externes Rechnungswesen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
externe Rechnungslegung; Teil des Rechnungswesens, dessen Adressaten primär unternehmensexterne Personen oder Institutionen (Banken, Analysten, Kunden und Lieferanten, Staat etc.) sind. Zum externen Rechnungswesen wird zumeist der Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss gezählt.
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