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Fachschule für Betriebswirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fachschule für Wirtschaft, Wirtschaftsfachschule. 1. Begriff: Öffentliche oder private Fachschule zur Ausbildung kaufmännischer Fachkräfte, die fähig sind, gehobene Tätigkeiten in der Wirtschaft und der Verwaltung auszuüben.

    2. Aufnahmevoraussetzungen:
    (1) Fachschulreife, Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand und
    (2) Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf mit anschließender mind. zweijähriger (bei allgemeiner oder fachgebundener Hochschulreife einjähriger) Berufserfahrung oder i.d.R. sechsjähriger kaufmännischer Berufserfahrung mit Abschlussprüfung.

    3. Ausbildungsgang: Insgesamt vier Halbjahre, gegliedert in Grundstufe und Fachstufe von je zwei Halbjahren.
    (1) Grundstufe als Vollzeitschule oder Teilzeitschule (Abend- und Samstagunterricht) umfasst allgemeine Grundfächer;
    (2) Fachstufe als Vollzeitschule mit Fachstufenkursen nach betriebswirtschaftlichen Funktionen.

    4. Abschlussprüfung als „Staatlich geprüfter Betriebswirt” für die Absolventen der Fachschule für Betriebswirtschaft sowie für Schulfremde bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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