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Familienlastenausgleich
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: a) Familienlastenausgleich i.e.S.: Direkte staatliche Transfers an Familien mit Kindern, mit denen durch die Geburt und Erziehung verursachte Lasten ausgeglichen werden sollen, i.d.R. negativ mit dem Einkommen der Eltern verknüpft.
b) Familienlastenausgleich i.w.S.: häufig werden in den Familienlastenausgleich auch die spezielle familienfreundliche Gestaltung der Einkommensteuer (Splitting-Verfahren, Kindergeld, Kinderfreibeträge) zahlreiche weitere staatliche Maßnahmen zur finanziellen Entlastung von Familien (z.B. Preis- und Tarifvorteile bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Schulgeldfreiheit) einbezogen; dasselbe gilt für familienbezogene Entgeltkomponenten im öffentlichen Dienst und betriebliche Sozialleistungen.
2. Ziele: Schutz der Institution Familie, vom Einkommen der Eltern unabhängige Entwicklungschancen für Kinder, bevölkerungspolitische Ziele und im Rahmen der Steuergesetze Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit (Leistungsfähigkeitsprinzip).
3. Die Weiterentwicklung ist der Familienleistungsausgleich. Die Abgrenzung zwischen Familienlasten- und Familienleistungsausgleich wird in der Literatur nicht immer eindeutig beschrieben. Im 7.Familienbericht werden die Begriffe Familienlastenausgleich und Familienleistungsausgleich folgendermaßen definiert: "Familienpolitische Leistungen, die aus dem Kriterium der Bedarfsgerechtigkeit und der Lebensstandardsicherung abgeleitet sind, zielen darauf ab, bestimmte Belastungen der Eltern zu kompensieren, die durch die Geburt und die Erziehung der Kinder entstehen. Diese Instrumente lassen sich unter dem Oberbegriff Familienlastenausgleich zusammenfassen. Daneben ist es eine weitere Aufgabe der staatlichen Familienpolitik, jene Leistungen zu kompensieren, die die Familien für die Gesellschaft erbringen, die aber nicht über den Markt abgegolten werden. Diese fasst man als Familienleistungsausgleich zusammen." (ebenda, S. 56 Fn 35). Das Bundesfamilienministerium gibt die Kosten des Familienlastenausgleichs (2006) mit rd. 49 Mrd. Euro an (Steuerfreistellung des Existenzminimums von Kindern durch Kinderfreibetrag, Kindergeld, Berücksichtigung von Kindern in der Sozialversicherung).
Vgl. Sicherung der Familie und von Kindern.
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