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Familienlohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für die Bemessung des Arbeitsentgeltes unter Berücksichtigung der Kopfzahl und des Alters der Familienmitglieder eines Arbeitnehmers, häufig in Form eines Zuschlags; vgl. KindergeldFamilienzulage. Sonderform des Soziallohns.

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