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Feuerungsanlage

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird. Nach der VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) i.d.F. vom 26.1.2010 (BGBl. I 38) unterliegen Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Feuerungsanlagen Beschränkungen im Interesse des Immissionsschutzes.

    Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    Der Betrieb und die Errichtung von Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen richtet sich nach der VO über genehmigungsbedürftige Anlagen (13. BImSchV) vom 20.7.2004 (BGBl. I 1717, 2847) m.spät.Änd.

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