Feuerungsanlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anlage, bei der durch Verfeuerung von Brennstoffen Wärme erzeugt wird. Nach der VO über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) i.d.F. vom 26.1.2010 (BGBl. I 38) m.spät.Änd. unterliegen Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Feuerungsanlagen Beschränkungen im Interesse des Immissionsschutzes.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Der Betrieb und die Errichtung von Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen richtet sich nach der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImschV) vom 2.5.2013 (BGBl. I S. 1021, 1023, 3754) m.spät.Änd.
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