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Financial Intelligence Unit (FIU)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist aufgrund internationaler Rechtsnormen 2001 in Deutschland zunächst beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet und 2017 an die Zollverwaltung übergeben worden, wo sie bis Ende April 2021 als Abteilung D des Zollkriminalamts (Generalzolldirektion, Fachdirektion VIII) organisiert war. Seit 1.5.2021 ist sie als eigenständige Direktion X der Generalzolldirektion organisiert worden (§ 5a Finanzverwaltungsgesetz ist entsprechend geändert worden). Am 25.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Linder angekündigt, die FIU aus der Generalzolldirektion auszugliedern und als eigenständige Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (sog. Bundesfinanzkriminalamt) zu gründen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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