Direkt zum Inhalt

Financial Intelligence Unit (FIU)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist aufgrund internationaler Rechtsnormen 2001 in Deutschland zunächst beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtet und 2017 an die Zollverwaltung übergeben worden, wo sie bis Ende April 2021 als Abteilung D des Zollkriminalamts (Generalzolldirektion, Fachdirektion VIII) organisiert war. Seit 1.5.2021 ist sie als eigenständige Direktion X der Generalzolldirektion organisiert worden (§ 5a Finanzverwaltungsgesetz ist entsprechend geändert worden). Am 25.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Linder angekündigt, die FIU aus der Generalzolldirektion auszugliedern und als eigenständige Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums (als Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, BBF) zu gründen. Darin sollen das Bundesfinanzkriminalamt, die FIU und die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung gebündelt werden. Die Gründung und der Aufbau der BBF sind ab 2024 vorgesehen und die vollständige Funktionsfähigkeit soll ab 2026 gegeben sein - die gesetzliche Umsetzung bleibt abzuwarten.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com