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Finanzzoll
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Fiskalzoll; Zoll auf Waren, bei dem die Erzielung von steuerlichen Einnahmen für den Staatshaushalt im Vordergrund steht. Finanzzoll belastet die Waren wie eine Steuer (Zölle - sog. Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - sind in Deutschland Steuern nach § 3 III Abgabenordnung, AO). Finanzzoll ist mit der Politik der Nichteinmischung des Staates in den Außenhandel vereinbar.
Vgl. auch Erziehungszoll, Schutzzoll, Zollzwecke.
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