Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von fingierte Order vom 13.09.2010 - 14:32
- Revision von fingierte Order vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von fingierte Order vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von fingierte Order vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von fingierte Order vom 13.09.2010 - 14:32
- Revision von fingierte Order vom 17.11.2009 - 09:35
- Revision von fingierte Order vom 08.06.2009 - 11:28
fingierte Order
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheinauftrag, den der Handelsvertreter zur Erschleichung einer Provision oder aus anderen Gründen dem Geschäftsherrn vorlegt. Eine fingierte Order stellt strafrechtlich einen Betrug dar (§ 263 StGB) und ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsverhältnisses.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon