fingierte Order
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheinauftrag, den der Handelsvertreter zur Erschleichung einer Provision oder aus anderen Gründen dem Geschäftsherrn vorlegt. Eine fingierte Order stellt strafrechtlich einen Betrug dar (§ 263 StGB) und ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsverhältnisses.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
fingierte Order
ausgehend