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fingierte Order
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheinauftrag, den der Handelsvertreter zur Erschleichung einer Provision oder aus anderen Gründen dem Geschäftsherrn vorlegt. Eine fingierte Order stellt strafrechtlich einen Betrug dar (§ 263 StGB) und ist ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung des Geschäftsverhältnisses.
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