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Flächentarifvertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Verbandstarifvertrag, der für eine bestimmtes Gebiet (Tarifbezirk, Land, Bund) gilt. Wegen der zwingenden Wirkung der Tarifnormen für alle tarifgebundenen (Tarifgebundenheit) Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Geltungsbereichs und des Günstigkeitsprinzips wird der Flächentarifvertrag in der öffentlichen Diskussion als Hindernis unternehmens- und betriebsbezogenen Lösungen angegriffen. Tariföffnungsklauseln können flexible Regelungen ermöglichen.
Abgrenzung zu: Firmentarifvertrag.
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