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Revision von Fortbildungskosten vom 15.02.2018 - 14:54
Fortbildungskosten
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Ausgaben für den Besuch von Fortbildungslehrgängen, Vorträgen, für Fachliteratur etc.
Vgl. auch Studienreisen.
Fortbildungskosten der Steuerpflichtigen sind bei der Einkommensteuer als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig.
Fortbildungskosten sind zu unterscheiden von Berufsausbildungskosten und Weiterbildungskosten.
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