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Freie Makler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Freimakler; privatrechtliche Handelsmakler, die in allen Marktsegmenten der jeweiligen Präsenzbörsen sowie ggf. im Computerhandel zur Teilnahme am Börsenhandel berechtigt sind. Im Unterschied zu den Skontroführern sind sie jedoch nicht berechtigt, im amtlichen und im geregelten Markt Preise festzustellen.

    Freie Makler vermitteln den Abschluss von Wertpapierhandelsgeschäften zwischen den übrigen Börsenhandelsteilnehmern. Sie dürfen auch für eigene Rechnung kaufen und verkaufen.

    Freie Makler treten häufig als Vermittler von Geschäften für Banken auf, die keine oder nur wenig eigene Händler an der Börse haben. Die Zulassung der Freie Makler erfolgt durch die Geschäftsführung der Börse. Sie erfordert die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen: Neben der erfolgten Zulassung für das Unternehmen, für das sie tätig werden, müssen die Freie Makler die erforderliche Zuverlässigkeit und berufliche Eignung nachweisen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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