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Garantievertrag
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Selbstständiges Garantieversprechen, Gewährvertrag; gesetzlich nicht geregelter, nicht formbedürftiger Vertrag, durch den jemand einem anderen verspricht, verschuldensunabhängig für einen Erfolg einzustehen, bes. die Gefahr (das Risiko), die dem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst, zu übernehmen.
Besondere Art des G. ist die Forderungsgarantie.
Eine Garantie kann auch Teil eines Kaufvertrages oder Werkvertrages sein (Garantie).
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