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Geldausgabeautomat (GAA)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einrichtungen von Kreditinstituten für ihre Kunden zur Bargeldbeschaffung auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten. Als Zugangsberechtigung dient entweder eine codierte Magnetstreifenkarte oder eine Chipkarte, die in das Gerät eingeführt wird, und die korrekte Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) über die Tastatur. Hierfür werden i.d.R. auch Debitkarten (Bankkundenkarten) und Kreditkarten genutzt; aber es gibt auch Zahlungskarten, die ausschließlich der Bargeldbeschaffung dienen. Der Karteninhaber kann grundsätzlich nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer vorher für das Konto eingeräumten Kreditlinie verfügen. Darüber hinaus sind Limite des Geldausgabeautomatenbetreibers sowie der kartenausgebenden Kreditinstitute möglich. Verfügungen im Inland sind i.d.R. auch für ausländische Karteninhaber möglich. Umgekehrt gilt dies auch für inländische Karteninhaber im Ausland.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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