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Revision von Gemeinschaftspatent vom 20.10.2009 - 16:19
Gemeinschaftspatent
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
europäisches Patent für Erfindungen, das im Falle des Inkrafttretens des Gemeinschaftspatentübereinkommens (GPÜ) als einheitliches Schutzrecht mit gleichen Wirkungen in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaften gelten soll.
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