Gemeinschaftspatent
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
europäisches Patent für Erfindungen, das im Falle des Inkrafttretens des Gemeinschaftspatentübereinkommens (GPÜ) als einheitliches Schutzrecht mit gleichen Wirkungen in allen Staaten der Europäischen Gemeinschaften gelten soll.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.