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gemeinwirtschaftliche Unternehmen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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inhaltlich wenig operationalisierter Begriff. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen nehmen in der herrschenden Wirtschaftsordnung teilweise am Wettbewerb teil; sie sollen — idealtypisch — gegenüber den privatwirtschaftlichen Unternehmen und Haushalten regulierende, stimulierende und komplementäre Funktionen wahrnehmen. Träger gemeinwirtschaftliche Unternehmen sind im Wesentlichen die Gebietskörperschaften (öffentliche Unternehmen), Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Stiftungen und Verbände. Durch Missmanagement in einer Reihe gemeinwirtschaftlicher Unternehmen ist die Idee der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen erheblich in Misskredit geraten. Die Diskussion um gemeinwirtschaftliche Unternehmen wird zudem zunehmend verdrängt durch die Diskussion um Nonprofit-Organisationen. Die Grenze zu den parafiskalischen Einrichtungen ist fließend.
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