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Revision von Generalklausel vom 28.02.2013 - 14:29
Generalklausel
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allg. gehaltene Formulierung, die in Gesetzen (und auch in Verträgen) verwendet wird, um unbestimmt viele Sachverhalte zu erfassen, und deren Ausfüllung im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen wird.
Wichtiges Beispiel: § 626 I BGB.
Vgl. auch außerordentliche Kündigung.
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