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    allg. gehaltene Formulierung, die in Gesetzen (und auch in Verträgen) verwendet wird, um unbestimmt viele Sachverhalte zu erfassen, und deren Ausfüllung im Einzelnen der Rechtsprechung überlassen wird.

    Wichtiges Beispiel: § 626 I BGB.

    Vgl. auch außerordentliche Kündigung.

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