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Generalunternehmer

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesamtunternehmer. 1. Begriff: Der von einem Auftraggeber mit der Ausführung eines Auftrages (meist eines Bauauftrages) betraute Unternehmer, der sich zur Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmer (Subunternehmer) bedient. Rechtsbeziehungen entstehen nur zwischen dem Auftraggeber und dem Generalunternehmer einerseits und dem Generalunternehmer und den Subunternehmern andererseits; diese Form der Arbeitsgemeinschaft wird als General Enterprise bezeichnet.

    Anders: Hauptunternehmer.

    2. Umsatzsteuerpflicht: Arbeitsgemeinschaft.

    Zur Abgrenzung zum Generalübernehmer vgl. dort.

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