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Geschäftsbericht

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in der Praxis üblicher Sammelbegriff für eine Zusammenfassung von Jahresabschluss und Lagebericht bzw. Konzernabschluss und Konzernlagebericht sowie weiterer freiwilliger Angaben der Gesellschaft. Die Aufstellung eines Geschäftsberichts ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Vielmehr bildet er bislang das zentrale Instrument der Kapitalmarktkommunikation (Investor Relations). Bei der Offenlegung bzw. Veröffentlichung des Geschäftsberichts müssen Form und Inhalt gemäß § 328 HGB beachtet werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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