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Revision von Gewerkschaftsbeitrag vom 28.02.2013 - 14:40
Gewerkschaftsbeitrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mitgliedsbeitrag des Arbeitnehmers zu einer Gewerkschaft.
Einzug durch Arbeitgeber umstritten: Teilweise wird angenommen, der Einzug durch das Lohnbüro des Arbeitgebers bringe die Gewerkschaft in eine Abhängigkeit von der Gegenseite, sodass die Gegnerfreiheit (Koalition) berührt sei. Umstritten ist auch, ob der Einzug in Tarifverträgen vereinbart werden kann (Grenzen der Tarifautonomie).
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