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Girocard
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Jahr 2007 eingeführter übergeordneter und neutraler Rahmen der dt. Kreditwirtschaft für die beiden Debitkarten-Zahlungssysteme Electronic Cash und das Deutsche Geldautomaten-System. Die Girocard basiert auf dem Einsatz von Debitkarten (früher auch als EC-Karte bezeichnet) unter Nutzung der persönlichen Geheimzahl (PIN).
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