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Girocard

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Im Jahr 2007 eingeführter übergeordneter und neutraler Rahmen der dt. Kreditwirtschaft für die beiden Debitkarten-Zahlungssysteme Electronic Cash und das Deutsche Geldautomaten-System. Die Girocard basiert auf dem Einsatz von Debitkarten (früher auch als EC-Karte bezeichnet) unter Nutzung der persönlichen Geheimzahl (PIN). Aktuell wird u.a. das kontaktlose Bezahlen mit der Girocard forciert.

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