Direkt zum Inhalt

Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt und mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmigen Brennstoffe. Nach der VO über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) vom 2.7.2004 (BGBl. I 1717) m.spät.Änd. werden an Errichtung und Betrieb von Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen bes. Anforderungen gestellt und im Interesse des Immissionsschutzes Emissionsgrenzwerte festgelegt. Messstellen zur Überwachung der Emissionen sind einzurichten.

    Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com