Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gründungskosten vom 13.09.2010 - 14:51
- Revision von Gründungskosten vom 19.02.2018 - 16:54
- Revision von Gründungskosten vom 24.10.2017 - 12:30
- Revision von Gründungskosten vom 26.02.2013 - 10:20
- Revision von Gründungskosten vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Gründungskosten vom 13.09.2010 - 14:51
- Revision von Gründungskosten vom 30.07.2010 - 08:35
- Revision von Gründungskosten vom 22.07.2009 - 13:36
- Revision von Gründungskosten vom 08.06.2009 - 11:28
Gründungskosten
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesamtheit der Aufwendungen für die Schaffung der rechtlichen Existenz eines Unternehmens wie: Gründerlohn, Provisionen, Notar- und Gerichtskosten.
Gründungskosten sind nach Steuerrecht als Betriebskosten abzusetzen. Eine Aktivierung der Gründungskosten als Vermögensgegenstand ist nach § 248 I HGB (ebenso wie die Aktivierung von Kosten der Eigenkapitalbeschaffung) nicht erlaubt. Dagegen sind Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes als Bilanzierungshilfe aktivierungsfähig.
Gründungskosten stehen nicht in Zusammenhang mit dem Leistungsprozess des Betriebes und stellen somit keine Kosten im Sinn der Kostenrechnung dar.
Vgl. auch Gründung einer AG.
Gründungskosten sind nach Steuerrecht als Betriebskosten abzusetzen. Eine Aktivierung der Gründungskosten als Vermögensgegenstand ist nach § 248 I HGB (ebenso wie die Aktivierung von Kosten der Eigenkapitalbeschaffung) nicht erlaubt. Dagegen sind Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes als Bilanzierungshilfe aktivierungsfähig.
Gründungskosten stehen nicht in Zusammenhang mit dem Leistungsprozess des Betriebes und stellen somit keine Kosten im Sinn der Kostenrechnung dar.
Vgl. auch Gründung einer AG.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon