Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Gründungsprüfer vom 26.02.2013 - 10:20
- Revision von Gründungsprüfer vom 19.02.2018 - 16:54
- Revision von Gründungsprüfer vom 24.10.2017 - 12:30
- Revision von Gründungsprüfer vom 26.02.2013 - 10:20
- Revision von Gründungsprüfer vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Gründungsprüfer vom 27.09.2010 - 15:20
- Revision von Gründungsprüfer vom 14.10.2009 - 17:52
- Revision von Gründungsprüfer vom 08.06.2009 - 11:28
Gründungsprüfer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vom Gericht bestellter Prüfer, der neben den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats den Hergang der Gründung einer AG zu prüfen hat, falls es sich um eine qualifizierte Gründung handelt (§ 33 AktG).
Vgl. auch Gründungsprüfung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon